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Garantiepolitik

Garantie für BKL-Produkte

Ihr BKL-Fahrrad/Dreirad wurde mit größter Sorgfalt hergestellt und Ihnen von Ihrem Fachhändler komplett montiert geliefert.  In einigen Ländern, die die EG-Richtlinie ratifiziert haben, stehen Ihnen in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf alle Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung zu. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Händler über die in Ihrem Land geltenden Vorschriften. Wenn Sie Mängel feststellen, ist Ihr Fachhändler der richtige Ansprechpartner.

Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation zu erleichtern, ist es notwendig, Ihre Kaufrechnung vorzulegen. Bitte bewahren Sie diese Dokumente an einem sicheren Ort auf.

Um die Lebensdauer zu verlängern und die Haltbarkeit der Komponenten zu gewährleisten, ist es wichtig, dass das Fahrrad nur für den vorgesehenen Zweck verwendet wird.

Darüber hinaus sind die Einbauvorschriften der Hersteller (insbesondere die Anzugsdrehmomente der Schrauben) sowie die beiliegenden Anleitungen der Lieferanten genau zu beachten und die Wartungsintervalle einzuhalten.

Führen Sie die beschriebenen Kontrollen und Arbeiten durch und berücksichtigen Sie dabei, dass bestimmte sicherheitsrelevante Bauteile, z. B. Lenker, Bremsen usw., ausgetauscht werden müssen.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass Sie die Rechnung mit der Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs erhalten. Dies ist erforderlich, wenn Sie Garantieansprüche geltend machen oder Ersatzteile bestellen.

Überlegungen zur Abnutzung und zum Verschleiß

Einige Komponenten Ihres Fahrrads/Dreirads unterliegen aufgrund ihrer Funktion einem gewissen Verschleiß. Der Grad der Abnutzung hängt von der Wartung und Nutzung ab, je nach Kilometerstand, Regen, Schmutz, Salz usw. Fahrräder, die den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, können einem höheren Verschleiß ausgesetzt sein.

Diese Teile bedürfen regelmäßiger Pflege und Wartung, aber selbst wenn alle Pflege- und Wartungsanforderungen erfüllt werden, erreichen diese Komponenten früher oder später das Ende ihrer Lebensdauer. Die unten aufgeführten Teile müssen unbedingt ersetzt werden, wenn sie ihre Verschleißgrenze erreicht haben.

Diese sind:

  • die Kette
  • Beleuchtung und Reflektoren
  • Bremszüge und -hüllen
  • Bremsbeläge
  • Felgen (bei Verwendung von Felgenbremsen)
  • Griffe oder Lenkerband
  • Kettenblätter
  • Farbe
  • Lager
  • Ritzel
  • Schaltzüge und -hüllen
  • Reifen
  • Sattelbezug
  • Schmiermittel
  • Umwerfer-Riemenscheiben

 

Ihr BKL-Fahrrad/Dreirad unterliegt einer Garantie, die ab dem Datum des Kaufs durch den Erstkäufer gültig ist, von:

  • 2 Jahre für den Fahrradteil
  • 2 Jahre für den elektrischen Teil

Die Herstellergarantie gilt nur für den Erstkäufer, der seine Kaufrechnung vorlegen muss.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie sind der bestimmungsgemäße Gebrauch des Fahrrads, eine Inspektion innerhalb der ersten 300 Kilometer bzw. innerhalb von sechs Wochen ab Kaufdatum, die Verwendung von Original-Ersatzteilen und Original-Zubehör sowie die Überprüfung der Federungssysteme einmal jährlich durch einen BIKELECING Fachhändler.

Die Garantie deckt keine Transportkosten oder Kosten, die durch Defekte, mangelnde Wartung oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen.

Die Garantie gilt nicht, wenn das Fahrrad/Dreirad im Wettkampf oder bei Sprüngen eingesetzt oder übermäßig beansprucht wurde.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Verschleiß, Vernachlässigung (mangelnde Wartung und Pflege), Sturz, Überbeanspruchung durch übermäßige Belastung, unsachgemäße Montage und Handhabung sowie Veränderung von Bauteilen (Einbau und Veränderung zusätzlicher Bauteile) entstanden sind.

Um eine lange Lebensdauer und Haltbarkeit der Bauteile zu gewährleisten, sind die Einbauvorschriften der Hersteller genau zu beachten und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten. Bei Nichtbeachtung der Montageanleitung und der Wartungsintervalle erlischt diese Garantie. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren nationalen Vertriebspartner, postventa@bkl.eco oder unsere Website www.bkl.eco.